Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Willkommen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von ES Reinigungsservice-NRW. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Vertragsbedingungen, Rechten und Pflichten. Wir legen Wert auf Transparenz und möchten sicherstellen, dass Sie als Kunde bestens informiert sind. Bitte lesen Sie die folgenden Bestimmungen sorgfältig durch.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen ES Reinigungsservice-NRW (nachfolgend: Auftragnehmer) und seinen Kunden (nachfolgend: Auftraggeber) über Reinigungsleistungen, insbesondere Grundreinigungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt. Rechtsgrundlage: § 305 ff. BGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen).

§ 2 Stornierungspauschale

§1 Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Reinigungstermin bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn Kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung von weniger als 48 Stunden vor Dienstleistungsbeginn wird folgende Stornierungsgebühr fällig:

Stornierung 48-72 Stunden 25%

Stornierung 24-12 Stunden 50%

Stornierung weniger als 12 Stunden 100% 

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, zum vereinbarten Reinigungstermin den Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten sicherzustellen. Kann die Reinigung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht stattfinden - insbesondere wenn am Reinigungstag niemand anwesend ist oder der Zutritt nicht gewährleistet wird-, gilt die Leistung gemäß §615 BGB als angeboten. 

(2) In diesem Fall wird eine Ausfallpauschale in höhe von 100% des Rechnungspreises fällig. Die Ausfallpauschale dient der Abgeltung des entstandenen Zeit- Personal und Organisationsaufwandes.

(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen unter §616 BGB 

§ 3 Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Reinigungsleistungen nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags bzw. Angebots. Die Grundreinigung umfasst die Entfernung von haftendem und hartnäckigem Schmutz, Belägen und Rückständen, die über die übliche Unterhaltsreinigung hinausgehen. Eine vollständige Wiederherstellung des Neuzustands wird nicht geschuldet. Rechtsgrundlage: § 611a BGB (Dienstvertrag), § 631 ff. BGB (Werkvertrag).

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die zu reinigenden Flächen frei zugänglich sind. Der Auftraggeber stellt Strom, Wasser sowie ggf. notwendige Zugangsberechtigungen zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Rechtsgrundlage: § 642 BGB (Mitwirkungspflichten des Bestellers).

§ 5 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug 

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder der aktuellen Preisliste. Zahlungen können eine Frist von 5-7 Werktage beinhalten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Rechnung mit dem Zahlungsziel sofort auszustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Rechtsgrundlage: § 286, § 288 BGB (Zahlungsverzug, Verzugszinsen). Der Auftragnehmer behält sich vor, jegliche Reinigungen sofort einzustellen. Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt die Reinigungsarbeiten sofort einzustellen. Die Einstellung der Leistung befreit den Auftraggeber nicht von seiner vertraglichen Verpflichtet zur Zahlung der offenen Beiträge, sowie der während des Aussetzungszeitraums weiterhin geschuldeten Vergütung. Die Wiederaufnahme der Reinigungsdienstleistung erfolgt erst nach Vollständigen Ausgleich sämtlicher rückständiger Zahlungen.

§ 6 Abnahme der Leistung

Nach Fertigstellung der Reinigung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung abzunehmen. Die Abnahme kann persönlich vor Ort oder durch Bestätigung anhand von Fotodokumentationen erfolgen. Mit der Abnahme erkennt der Auftraggeber die Leistung als vertragsgemäß an. Nach erfolgter Abnahme sind Mängelanzeigen ausgeschlossen. Rechtsgrundlage: § 640 BGB (Abnahme), § 646 BGB (Fiktion der Abnahme).

§ 7 Mängelanzeige

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich nach Durchführung der Arbeiten zu prüfen. Etwaige Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Mängelanzeigen, die erst nach mehreren Tagen erfolgen, gelten nicht als rechtzeitige Rüge und können nicht berücksichtigt werden. Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht. Rechtsgrundlage: § 634 BGB (Mängelrechte), § 377 HGB (Rügepflicht, analog), § 637 BGB (Selbstvornahme).

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für Schäden an nicht frei zugänglichen oder bereits vorgeschädigten Flächen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Rechtsgrundlage: § 276, § 280 ff. BGB (Haftung für Pflichtverletzungen).

§ 9 Kündigung / Rücktritt

Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Sollte kein Wichtiger Grund vorliegen gelten die im Vertrag genannten Fristen. Der Auftraggeber kann vor Ausführung der Arbeiten zurücktreten, ist in diesem Fall jedoch verpflichtet, bereits entstandene Kosten zu erstatten. Rechtsgrundlage: § 648 BGB (Kündigung durch den Besteller), § 649 BGB (Kündigung des Werkvertrags).

§ 10 Gerichtsstand / Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Herne – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Rechtsgrundlage: § 306 BGB (Rechtsfolgen bei Unwirksamkeit von AGB).