Wichtige Hinweise zu unseren AGB

Hier finden Sie die wichtigsten Punkte aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) übersichtlich zusammengefasst, um Ihnen ein transparentes und sicheres Gefühl bei der Buchung unserer Reinigungsdienste zu geben. Wir legen Wert auf klare Kommunikation und möchten, dass Sie bestens informiert sind.

AGB Grundreinigung – Das sollten Sie wissen

Unsere Grundreinigung umfasst die gründliche Entfernung von hartnäckigem Schmutz und Ablagerungen, die über die normale Unterhaltsreinigung hinausgehen. Bitte beachten Sie, dass wir keine vollständige Wiederherstellung des Neuzustands garantieren können. Die rechtliche Grundlage hierfür bilden § 611a BGB (Dienstvertrag) und § 633 BGB (Sachmängelhaftung beim Werkvertrag).

Mängelanzeige – Ihr Recht auf Nachbesserung

Es ist uns wichtig, dass Sie mit unserer Leistung zufrieden sind. Daher bitten wir Sie, die erbrachte Leistung unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten zu prüfen und uns eventuelle Mängel innerhalb von 24 Stunden schriftlich oder telefonisch mitzuteilen. Spätere Mängelanzeigen können leider nicht berücksichtigt werden. Wenn Sie uns nicht rechtzeitig über Mängel informieren, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht. Rechtsgrundlagen sind § 634 Nr. 2 BGB (Nacherfüllung), § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht, analog) und § 637 BGB (Selbstvornahme).

Abnahme der Leistung – Ihre Bestätigung

Die Abnahme unserer Leistung erfolgt entweder persönlich vor Ort oder durch Ihre Bestätigung anhand von Fotodokumentationen. Mit der Abnahme bestätigen Sie, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde. Nach erfolgter Abnahme sind Mängelanzeigen leider ausgeschlossen. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind § 640 Abs. 1 BGB (Abnahme) und § 646 BGB (Fiktion der Abnahme).